Netzwerktreffen
So wurden die Bedeutung von Arbeitszeugnissen und ihre Gewichtung für
das berufliche Vorankommen vorgestellt. Der Anspruch auf ein Zeugnis ist
zwar von Seiten der Gesetzgebung geregelt, doch besteht für
Arbeitnehmer eine Bringschuld. Frau Nier empfiehlt daher, gleich bei
einer Kündigung den schriftlichen Wunsch zu äußern, ein qualifiziertes
Zeugnis zu erhalten, das auch die Aufgaben und Verantwortlichkeiten klar
benennt. Dabei sind Fristen wie Verwirkung, Ausschlussfristen und
Verjährung zu beachten. Wann ist aber der richtige Zeitpunkt, um ein
Zwischenzeugnis zu erbitten? Dies ist in der Regel sinnvoll bei einem
Vorgesetztenwechsel, einem Betriebsübergang oder Änderung des
Unternehmensgefüges oder bei einer Versetzung inkl. der Übernahme neuer
Aufgaben. Dabei ist zu beachten, dass ein Zwischenzeugnis eine
Bindungswirkung für ein Endzeugnis besitzt. Der Beschäftigte sollte
deshalb darauf achten, dass alle Angaben korrekt sind und auch die
Beurteilung der Leistung stimmt.
Wenn das Unternehmen nicht auf
die Bitte um ein Zeugnis reagiert, rät Frau Nier nur eines: Hartnäckig
bleiben oder einen eigenen Entwurf als Entlastung anzubieten. Auch kann
man sich rechtlichen Beistand suchen und diesen androhen bzw. umsetzen.
Zur
Zeugnisform nannte die Referentin folgende Punkte: Es sollte auf einem
Firmenbriefbogen geschrieben und nicht gefaltet sein. Flecken,
Radierungen oder Verbesserungen sind nicht zulässig, ebenso wie
Rechtschreib- oder Grammatikfehler oder ein Anschriftenfeld. Ein Zeugnis
muss zudem vom direkten Vorgesetzten oder dem Arbeitgeber selbst
unterschrieben werden. Bei unlesbaren Unterschriften ist es hilfreich,
den Unterzeichner sowie dessen Position zu vermerken.
Häufig ist
auf den ersten Blick nicht erkennbar, was der Arbeitgeber tatsächlich
mit dem Zeugnis ausdrückt. So hört sich der Satz "Sein Verhalten
gegenüber Kollegen und Vorgesetzten war stets vorbildlich" doch erst
einmal sehr gut an. Falsch ist darin aber die Reihenfolge. Korrekt wäre
es, erst den Vorgesetzten, dann die Kollegen zu benennen. Die obige
umgekehrte Reihenfolge läßt vermuten, dass es Unstimmigkeiten mit dem
Vorgesetzten gegeben hat.
Immer interessanter und stärker gewichtet
werden heute Referenz- und Empfehlungsschreiben. Dabei sei natürlich
darauf zu achten, dass die genannte Referenz auch infomiert worden ist
und ihre Zustimmung dazu gegeben hat. Außerdem sollte man diese Personen
nur in besonderen Fällen benennen, da Personaler oder Headhunter gerne
einmal Interviews mit den genannten Personen führen – und dies könnte
den Mentor schnell überstrapazieren.
Diana Nier selbst ist seit
2006 Rechtsanwältin und Partnerin in einer renommierten Kanzlei und auf
den Bereich Arbeitsrecht spezialisiert. Seit 2011 ist sie zudem für den
Verband Die Führungskräfte e. V. tätig und leitet dessen
Geschäftsstelle in Hamburg. Von hier aus berät und vertritt sie die
Mitglieder in allen beruflichen Belangen.